ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Marktgemeinde Oggau am Neusiedler See ist bemüht, die von uns betriebene Website im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website www.oggau.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit WCAG 2.0 AA (diese Prüfkriterien sind referenziert in der europäischen Norm EN 301 549) wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Nicht alle Seiten verfügen über ein valides HTML (4.1.1 Parsing, 4.1.2 Name, Role, Values)
- Nicht alle Elemente verfügen über erforderliche Kontraste (1.4.11 Non-Text Contrast)
- Im Suchen/Buchen-, Prospektbestellungs-, Veranstaltungs-, Wein- und Kulinarik-Service verfügen manche Bilder über keine Beschreibungen (1.1.1 Non-text- Content)
- Im Suchen/Buchen-, Prospektbestellungs-, Veranstaltungs-, Wein- und Kulinarik-Service fehlen in manchen Formularen die Bezeichnungen für die Formularfelder (1.3.1 Info and Relationships)
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die Inhalte der Seiten „https://oggau.at/tourismus/suchen-buchen/“, „https://www.oggau.at/tourismus/prospektbestellung/“, „https://www.oggau.at/tourismus/veranstaltungen/“, „https://www.oggau.at/tourismus/wein/“ und „https://www.oggau.at/tourismus/kulinarik/“verweisen auf externe Inhalte, welche von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt werden und unverändert in die Seite integriert werden. Für die Inhalte dieser Seiten sind nicht die Betreiber der Website www.oggau.at verantwortlich.
Auf den genannten Seiten werden teilweise Bilder ohne Alt-Text dargestellt (1.1.1 Non-Text-Content), Formularelemente ohne Beschriftungen verwendet (1.3.1 Info and Relationships) und nicht konforme Farbkontraste für textuelle Darstellung verwendet (1.4.3 Contrast Minimum). Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung dieser Verstöße eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Betreiber der Website von www.oggau.at fällt.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Role, Value) nicht erfüllt.
Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 01.12.2021 erstellt.
Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch eine von uns durchgeführte Selbstbewertung erfolgte. Die Erklärung wurde zuletzt am 05.08.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf www.oggau.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, die Website der Marktgemeinde Oggau am Neusiedler See weiter zu verbessern. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich per E-Mail an office@insyde.at.
Verantwortlich für diese Seite:
Die Insyde OG wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an den Antidiskriminierungsbeauftragten des
Landes Burgenland wenden. Dieser nimmt Beschwerden unter der E-Mailadresse post.antidiskriminierung@bgld.gv.at entgegen.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Antidiskriminierungsbeauftragter Mag. Klaus Mezgolits
Thomas Alva Edison-Straße 2
7000 Eisenstadt
Beschwerden werden vom Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des § 31a Burgenländisches
Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat der Antidiskriminierungsbeauftragte dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter:
https://www.burgenland.at/barrierefreies-internet/beschwerdeverfahren